In der Gestüt Nordvorpommern GmbH (GNVP) sind Pferde zur Aufzucht, Zucht, Ausbildung, zur Pension und als Schulpferde aufgestallt. Dieses erfordert neben den üblichen Vorgaben einer Hausordnung spezielle Anweisungen zum Verhalten und Umgang auf dem Gelände der GNVP GmbH. Diese auch um Vorgaben der Versicherer zu erfüllen. Folglich ist jeder Einsteller, Kunde, sowie Besucher an die Stall- und Hofordnung gebunden. Für das Personal der GNVP GmbH gelten Ausnahmeregelungen.
Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
Fragen, Beschwerden oder sonstige Anliegen sind direkt an die Geschäftsführung zu richten. Das Personal ist nicht berechtigt diesbezüglich Anweisungen oder Anfragen von Dritten anzunehmen.
Alle Besucher der Anlage bitten wir, sich höflich und rücksichtsvoll zu verhalten.
Im gesamten Bereich des Betriebes Kloster Wulfshagen und auf den Weiden herrscht grundsätzlich absolutes Rauchverbot, bis auf den unmittelbaren Bereich um den Zigarettensammler und Ascher rechts vor der Reithalle.
Das Füttern sowie der Umgang mit fremden Pferden sind grundsätzlich untersagt. Das grundsätzliche Fütterungsverbot gilt insbesondere für Schulpferde. Das Füttern des eigenen Pferdes darf ausschließlich durchgeführt werden, wenn sich das Pferd sowohl im Stall als auch auf der Weide nicht mit anderen Pferden zusammen befindet. Dieses gilt insbesondere auch für das Füttern von sogenannten „Leckerlis“!
Hunde sind in den Stallungen, in der Reithalle, an den Reitplätzen und auf den Weiden nicht zugelassen. Auf dem gesamten Betriebsgelände herrscht Leinenzwang.
Das Betreten der Stallungen und Weiden, sowie den entsprechenden Zuwegungen und Treibewegen, ist ausschließlich den Mitarbeitern und Einstellern des Gestütes Nordvorpommern gestattet.
Im Stallbereich und auf den Weiden sollte man sich ruhig verhalten. Erwachsene bitten wir, ihre Kinder entsprechend zu beaufsichtigen.
Das Betreten und die Benutzung des gesamten Betriebsgeländes erfolgen auf eigene Gefahr.
Das Gestüt Nordvorpommern haftet nicht für Unfälle und Schäden an den eingestellten Pferden und son¬stigen Sachen des Einstellenden, soweit er nicht gegen etwaige Schäden versichert ist und diese Schäden nicht auf Vorsatz oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung des Gestütes Nordvorpommern, seiner ge¬setzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen beruhen. Das Gestüt Nordvorpommern haftet für Schäden nur insoweit, wie diese über Versicherungen abgedeckt sind.
Beim Umgang mit seinem Pferd im Stall und auf dem Gelände der GNVP GmbH ist jeder für sich und sein Pferd verantwortlich und hat sich so zu verhalten, dass andere nicht zu Schaden kommen.
Beteiligungen oder Vertretungen an dem eingestellten Pferd sind der Geschäftsführung bekannt zu geben, sofern das Pferd nicht unter Aufsicht des Besitzers bewegt wird.
Das Putzen der Pferde sollte bei gutem Wetter grundsätzlich draußen an der Anbindvorrichtung erfolgen. Der Putzplatz ist sauber zu verlassen. In der Sattelkammer können Putzzubehör oder andere Zubehörteile aufbewahrt werden.
Beim Reiten auf den dafür vorgesehenen Flächen ist die allgemeine Regelung der LPO gültig.
Beim Reiten im Gelände sind die Belange des Naturschutzes zu wahren, sowie die extra beim Gestüt, fürs Geländereiten einzuholenden Hinweise zu beachten.
Beim Reiten und Führen von Pferden innerhalb des Ortes in Kloster Wulfshagen, sind - soweit möglich - die straßenbegleitenden „Grünstreifen“ zu nutzen. Pferdeäpfel auf der Straße, sind nach Möglichkeit zu beseitigen (z.B. auf den Grünstreifen schieben).
Für alle Reiter auf dem Betriebsgelände, ist das Tragen einer Reitkappe Pflicht.
Pferdeäpfel in den Stallungen, auf den befestigten Wegen des Betriebsgeländes, in der Reithalle und auf den Außenreitplätzen, sind direkt nach dem Reiten zu beseitigen. Ansonsten wird zu Lasten des Pferdehalters eine Aufwandspauschale erhoben. Nach dem Verlassen der Reithalle sind unmittelbar hinter dem Bandentor die Hufe auszuräumen.
Die Reithalle und die Außenplätze stehen grundsätzlich allen Einstellern nach Absprache zur Verfügung.
Zum Longieren der Pferde ist der Roundpen zu benutzen. Das Longieren auf den anderen Außenplätzen ist verboten. Das Longieren in der Halle, sowie das Auf- und Abbauen von Hindernissen auf den Reitflächen, ist nur nach Absprache mit dem Personal erlaubt.
Externe Reiter können die Anlage nur nach vorheriger Absprache und Genehmigung mit der Betriebsleitung entgeltlich nutzen. Die Nutzungsgenehmigung ist jederzeit widerrufbar. Vor Betreten des Geländes mit externen Pferden, ist eine tierärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzuweisen. Aktueller Impfstaus für Influenza, Tetanus und Pilz wird vorausgesetzt.
In der Mittagspause (Stallruhe) von 12:00 – 14:30 Uhr ist das Betreten der jeweiligen Stallungen neben dem Personal, ausschließlich nur den Einstellern der dort aufgestallten Pferde erlaubt. Absolute Stallruhe ist von 20:00 – 08:00 Uhr, sowie sonntags ab 14:00 Uhr. Diese ist ohne Ausnahme einzuhalten.
Kloster Wulfshagen, 01.09.2020
Die Geschäftsführung